Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Take 5  Anstalt

Gültigkeit:

Diese Verkaufsbedingungen sind für alle Geschäfte zwischen Take 5 Anstalt (Verkäufer) und ihren Kunden anwendbar sofern kein spezieller Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag entsteht nur, wenn er vom Verkäufer angenommen wurde, selbst wenn ein Angebot unterbereitet wurde. Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer den Auftrag annimmt, wenn er nicht ausdrücklich, innert 30 Tagen nach Bestellungseingang, die Annahme verweigert. Durch Auftragserteilung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt. Diese Bedingungen gehen in jedem Fall etwaigen anderslautenden Dispositionen, die vom Besteller übersandt werden, oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, vor.

Teilnehmer:

Take 5 Anstalt  schliesst Verträge mit Kunden ab, die; a. Unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. b. Juristischen Personen, jeweils mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben (nachfolgend "Kunden" genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Take 5 Anstalt  angenommen wurde, ist die Firma Take 5 Anstalt  binnen einer angemessenen Frist ohne Angaben von Gründen, des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

Vertragsgegenstand:

Take 5 Anstalt  liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte Take 5 Anstalt  nachträglich erkennen, dass sich bei Take 5 Anstalt  ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Take 5 Anstalt  den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Take 5 Anstalt  zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt es zum Rücktritt, so ist Take 5 Anstalt  verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen.

Vertragsabschluss:

Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Take 5 Anstalt  zustande. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Take 5 Anstalt  durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Kunde per Internet, so kann Take 5 Anstalt  jedoch den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.

Verfügbarkeitsvorbehalt:

Sollte Take 5 Anstalt  nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Take 5 Anstalt  verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Take 5 Anstalt  entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen, wird Take 5 Anstalt  umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag, zurück erstatten.

Versand und Versicherung:

Der Versand erfolgt durch Take 5 Anstalt  nach bestem Ermessen mit einem geeigneten Transportmittel auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Versicherung gegen Schäden aller Art ist Sache des Kunden. Wird sie durch Take 5 Anstalt  besorgt, so gilt sie als im Auftrag und für Rechnung des Kunden abgeschlossen. Bei Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes hat der Kunde selbst bei Empfangnahme Anzeige an die Transportunternehmung und die Versicherung mit Kopie an Take 5 Anstalt  zu machen.

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen im Eigentum von Take 5 Anstalt . Der Kunde ermächtigt uns hiermit, diesen Eigentumsvorbehalt wenn nötig im Register eintragen zu lassen.

Ausführung der Lieferung:

Für Lieferung sind nur Spezifikationen von Take 5 Anstalt  und diejenigen des Herstellers massgebend. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, kann Take 5 Anstalt  auf Vorschriften des Kunden nicht eintreten. Die Take 5 Anstalt  notwendig erscheinenden Änderungen bleiben entschädigungslos vorbehalten. Bei Anfertigungen aufgrund von Angaben oder Weisungen des Kunden trifft Take 5 Anstalt  diesbezüglich keine Nachprüfungspflicht. Take 5 Anstalt  behält sich Teillieferungen sowie die Lieferung von gleichwertigen Ersatzprodukten vor. Sollten allfällig erforderliche behördliche Bewilligungen (wie z.B. SEV, ESTI usw.) nicht erteilt werden, beinhaltet Take 5 Anstalt  sich den entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag vor.

Preise:

Alle aufgeführten Preise verstehen sich als Richtpreise netto ab Werk oder Lager in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ohne Vorankündigung vorbehalten. Sämtliche Nebenkosten für Verpackung, Versand, Versicherung, Bewilligungen sowie für Abnahme, Beurkundung und dergleichen werden dem Kunden zusätzlich (nach-)belastet.

Zahlungsbedingungen:

In der Regel gilt Vorkasse wenn nicht anderes vereinbart wurde. Zahlungen sind innert 10 Tagen nach Faktura-Datum zu leisten, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszins in der Höhe der Kosten für Kontokorrentkredite bei den schweizerischen Grossbanken, mindestens jedoch 6 % berechnet. Bei Nichteinhalten eines Zahlungstermins hat Take 5 Anstalt  das Recht, jederzeit mit oder ohne Nachfrist die Vertragserfüllung zu unterbrechen, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Gegenstände zurückzufordern, sowie Schadenersatz zu verlangen. Take 5 Anstalt  behaltet sich in allen Fällen vor, bei der Ablieferung Barzahlung oder eine Bankgarantie bei Bestellungen zu verlangen, oder die Lieferung per Vorauskasse zu versenden.

Der Kunde gibt nach Artikel 28 des ZGB mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einwilligung, dass seine Daten im Internet veröffentlicht werden können, wenn er nach mehrmaliger Mahnung der Begleichung der Rechnung nicht nachkommt. Mindestens die letzte Mahnung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.

Nutzen und Gefahr:

Nutzen und Gefahr gehen spätestens bei Abhol- oder Versandbereitschaft im Werk oder Lager auf den Kunden über, auch wenn die Lieferung franko, cif, fob oder mit ähnlicher Klausel erfolgt.

Lieferfrist:

Verbindlich sind die von Take 5 Anstalt  schriftlich angegebenen Lieferfristen. Diese verlängern sich, wenn Unterlagen des Kunden, Vorauszahlungen, notwendige Bewilligungen usw. nicht rechtzeitig bei Take 5 Anstalt  eintreffen. Bei Verzögerungen in der Ablieferung kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer Take 5 Anstalt  schriftlich angesetzten angemessenen Nachfrist (mindestens 1/4 der Lieferfrist) vom Vertrag zurücktreten. Eine allfällige Haftung giltet nur sofern Take 5 Anstalt  ein grobes Verschulden nachgewiesen wird. Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. Verzögern sich jedoch Versand, Abholung oder Montage ohne Verschulden von Take 5 Anstalt , so lagert Take 5 Anstalt  die Liefergegenstände auf Rechnung und Gefahr des Kunden; Take 5 Anstalt  kann sie aber auch ohne richterliche Ermächtigung hinterlegen oder an Dritte verkaufen, sowie Schadenersatz verlangen. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht berechtigt, seine Zahlungen zurückzuhalten.

Beanstandungen, Mängelrügen:

Der Kunde hat die Lieferung sofort zu prüfen und Take 5 Anstalt  Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der Lieferung unverzüglich schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind sofort bei deren Auftreten schriftlich zu rügen. Unterbleiben solche Meldungen, so gelten die Lieferung und allfällige Mängel als genehmigt.

Geistiges Eigentum:

Der Besteller erwirbt mit der Lieferung keine Rechte an unserem geistigen Eigentum, wie Patent- und Urheberrechte, Muster- und Modellrechte oder Markenrechte.

Garantie:

Alle Teile, die erheblich von der vertragsgemässen Ausführung abweichen oder die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, werden von Take 5 Anstalt  kostenlos nach unserer Wahl ausgetauscht oder ausgebessert. In besonderen Fällen behält sich Take 5 Anstalt  die Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises vor.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger oder allgemein unsachgemässer Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, sowie infolge anderer Gründe, die Take 5 Anstalt  nicht zu vertreten hat. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen  an der Lieferung vornehmen, oder wenn von Take 5 Anstalt  beantragte technische Verbesserungen an den gelieferten Gegenständen nicht vorgenommen werden. Die Garantiezeit beträgt bei Gerätschaften max. 24 Monate ab Auslieferungsdatum vom Werk oder Lager. Die Garantiezeit für ersetzte Teile läuft gleichzeitig mit derjenigen der Gesamtlieferung ab. Sollte der Lieferant bzw. Hersteller, der Take 5 Anstalt  beliefert, eine andere Garantiezeit einräumen, so gelten diese.

Geheimhaltung:

Sämtliche Informationen über die Produkte von Take 5 Anstalt  und diejenigen des Herstellers sowie technische Verfahren sind als Geschäftsgeheimnis vom Take 5 Anstalt  zu betrachten und vom Kunden mit allen geeigneten Mittel zu schützen. Insbesondere dürfen die abgegebenen Unterlagen weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht, sondern lediglich zur Erfüllung des Vertrag Zweckes benützt werden.

Haftung:

Die Haftung bei Sachmängeln ist auf die Behebung dieser Mängel gemäss Garantie dieser Allgemeinen Lieferbedingung beschränkt. Darüber hinaus und im Übrigen haftet Take 5 Anstalt  gegenüber dem Kunden  bei Vertragsverletzungen und auch bei außervertraglichen Ansprüchen nur, sofern Take 5 Anstalt  ein grobes Verschulden nachgewiesen wird. Jede weitere Haftung von Take 5 Anstalt  gegenüber dem Kunden oder Dritten aufgrund von Mängeln der Lieferung ist ausgeschlossen. Take 5 Anstalt  haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden; dies gilt nicht bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern die Zusicherung gerade vor solchen mittelbaren oder Folgeschäden schützen sollte. Die Angaben sind Herstellerangaben und keine zugesicherten Eigenschaften.

Ansichtssendungen:

Take 5 Anstalt  führt keine Ansichtssendungen aus.

Wiederverkauf, Ausfuhr:

Soweit die Ausfuhr der gelieferten Gegenstände durch die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes untersagt ist, geht dieses Verbot auf den Kunden über und ist bei jedem Weiterverkauf dem jeweiligen Käufer zu unterbinden.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist für beide Teile „Vaduz / Liechtenstein“. Der Besteller verzichtet auf den Gerichtsstand seines Sitzes.